Gründung einer Energiegemeinschaft

Sie möchten eine Energiegemeinschaft gründen?

Bevor eine Energiegemeinschaft gegründet werden kann, sind bestimmte Überlegungen vorab zu treffen.

Unsere Online-Checkliste hilft Ihnen, Ihr Vorhaben schnell und einfach zu konkretisieren.

Sobald Sie alle Voraussetzungen erfüllen können, steht der Umsetzung Ihrer Energiegemeinschaft nichts mehr im Wege.

Wir senden Ihnen folglich unser Angebot zur Energiegemeinschaft für Privatpersonen mit monatlicher Abrechnung zu.

Falls noch Fragen auftauchen, finden Sie unter Fragen und Antworten unsere Antworten.

 

Sind alle anzumeldenden Zählpunkte am selben Transformator (lokal) oder am selben Umspannwerk (regional) angeschlossen? Klicken Sie hier für mehr...

Mit Ihrer Zählpunktnummer können Sie eine Anschlussabfrage online unter https://www.netz-noe.at/SpecialPages/EEGBeauskunftung.aspx durchführen. Falls Ihr Zählpunkt im Gebiet der Wiener Netze angeschlossen ist, können Sie die Abfrage unter https://www.wienernetze.at/beauskunftungskennzahl durchführen, oder Sie senden eine E-Mail an kundendienst@wienernetze.at

Wenn alle Zählpunkte die gleiche Transformatornummer (lokal) oder das gleiche Umspannwerk (regional) aufweisen, können Sie eine lokale oder regionale Energiegemeinschaft gründen

Ihre Zählpunktnummer finden Sie üblicherweise auf Ihrer Jahresstromrechnung, diese beginnt mit „AT00“ und hat 33 Stellen.

Gehören alle Zählpunkte einer Privatperson oder einem kleinen oder mittleren Unternehmen, welches kein Stromlieferant ist? Klicken Sie hier für mehr...

Einen Anhaltspunkt für die Unternehmensgröße finden Sie unter https://wko.at/service/zahlen-daten-fakten/kmu-definition.html

Informationen über Definitionen zum Stromlieferant finden Sie unter ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007045

Falls Ihre Zählpunkte an unterschiedlichen Umspannwerken angeschlossen sind, haben Sie die Möglichkeit eine Bürgerenergiegemeinschaft zu gründen.  

Den Unterschied von Bürgerenergiegemeinschaft zur Erneuerbaren Energie Gemeinschaft finden Sie in unseren Fragen und Antworten.

Haben alle Mitglieder ein Smart-Meter Portal für ihren Zählpunkt? Klicken Sie hier für mehr...

Falls noch kein Smartmeter eingebaut wurde, hat der Netzbetreiber ab Beitritt zur Energiegemeinschaft 2 Monate Zeit, diesen zu verbauen. In diesem Falle reicht die Bereitschaft, einen Smartmeter installieren zu lassen.

Das Smart-Meter Portal der Netz Niederösterreich GmbH erreichen Sie unter smartmeter.netz-noe.at das Portal der Wiener Netze GmbH unter smartmeter-web.wienernetze.at. Bitte richten Sie ein Smart-Meter Portal für Ihren Zählpunkt ein, da es in weiterer Folge zur Anmeldung benötigt wird.

Große Unternehmen und Stromlieferanten sind gesetzlich von Erneuerbaren Energie Gemeinschaften ausgenommen. Sie haben dennoch die Möglichkeit eine Bürgerenergiegemeinschaft zu gründen. Unterschiede zu Bürgerenergiegemeinschaften und Erneuerbaren Energie Gemeinschaften finden Sie in unseren Fragen und Antworten.

Sind alle Smartmeter auf „Opt-In“ geschalten, bzw. besteht die Bereitschaft alle Smartmeter auf „Opt-In“ zu setzen? Klicken Sie hier für mehr...

„Opt-In“ kann im Smartmeter-Portal eingestellt werden und aktiviert die Aufzeichnung und Übertragung der 15-min-Energiewerte. Die Opt-In Schaltung erfolgt üblicherweise automatisch bei der Anmeldung zur Energiegemeinschaft. Ein Hinternisse wäre, wenn Sie Ihren Zähler bewusst auf „Opt-Out“ gestellt hätten. 

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber.

Wenn Sie noch keinen Smart-Meter verbaut haben, ist Ihr Netzbetreiber bei Anmeldung zur Energiegemeinschaft verpflichtet, innerhalb von 2 Monaten einen zu installieren.

 

Sollten Sie die Installation eines Smart-Meters ablehnen können Sie leider nicht Teil einer Energiegemeinschaft werden.

Besteht die Bereitschaft zur Gründung einer eigenen Rechtspersönlichkeit (z.B. Verein)? Klicken Sie hier für mehr...

Falls das Angebot der Energie Zukunft Niederösterreich angenommen wird, erhalten Sie erprobte und von laufenden Energiegemeinschaften verwendete Best-Practice Statuten für Vereine, mit denen Sie Ihren Verein gründen können.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften brauchen laut Gesetz eine eigene Rechtspersönlichkeit, deren Hauptzweck nicht im finanziellen Gewinn liegen darf.

Die Opt-In Schaltung wird überlicherweise automatisch bei der Anmeldung zur Energiegemeinschaft umgestellt.

Sollten Sie sich aktiv gegen Opt-In bzw. für Opt-Out entschieden haben kontaktieren Sie bitte Ihren Netzbetreiber.

Ist einer der teilnehmenden Zählpunkte bereits bei einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft, Bürger-Energiegemeinschaft oder Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage angemeldet?

Aktuell ist rechtlich vorgesehn, dass die Enerigegemeinschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit benötigt. Wir empfehlen auf Grund der Einfachen Gründung und der niedrigen Kosten die Gründung eines Vereins.

Generell können auch andere Rechtsformen gewählt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, einen Zählpunkt in mehr als eine Gemeinschaft einzubringen.

Fordern Sie jetzt ein unverbindliche Angebot zur Gründung Ihrer Energiegemeinschaft an.