Gründung einer BEG
Sie möchten eine Energiegemeinschaft gründen?
Bevor eine Energiegemeinschaft gegründet werden kann, sind bestimmte Überlegungen vorab zu treffen.
Unsere Online-Checkliste hilft Ihnen, Ihr Vorhaben schnell und einfach zu konkretisieren.
Sobald Sie alle Voraussetzungen erfüllen können, steht der Umsetzung Ihrer Energiegemeinschaft nichts mehr im Wege.
Wir senden Ihnen folglich unser Angebot zur Energiegemeinschaft für Privatpersonen mit monatlicher Abrechnung zu.
Falls noch Fragen auftauchen, finden Sie unter Fragen und Antworten unsere Antworten.
Sind alle anzumeldenden Zählpunkte im selben Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers angeschlossen? Klicken Sie hier für mehr...
Wenn alle Zählpunkte die gleichen ersten 8 Stellen aufweisen, sind diese auch im selben Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers angeschlossen. Beispiele hierfür folgend:
Netz Niederösterreich GmbH: AT002000
Wiener Netze GmbH: AT001000
Ihre Zählpunktnummer finden Sie üblicherweise auf Ihrer Jahresstromrechnung, diese beginnt mit „AT00“ und hat 33 Stellen.
Haben alle Mitglieder ein Smart-Meter Portal für ihren Zählpunkt? Klicken Sie hier für mehr...
Falls noch kein Smartmeter eingebaut wurde, hat der Netzbetreiber ab Bekanntgabe der Energiegemeinschaft 2 Monate Zeit, diesen zu verbauen. In diesem Falle reicht die Bereitschaft, einen Smartmeter installieren zu lassen.
Das Smart-Meter Portal der Netz Niederösterreich GmbH erreichen Sie unter smartmeter.netz-noe.at das Portal der Wiener Netze GmbH unter smartmeter-web.wienernetze.at. Bitte richten Sie so schnell wie möglich ein Smart-Meter Portal für Ihren Zählpunkt ein, da es in weiterer Folge zur Anmeldung benötigt wird.
Falls Ihre Zählpunkte am gleichen Umspannwerken angeschlossen sind, haben Sie die Möglichkeit eine Erneuerbare Energie Gemeinschaft zu gründen.
Den Unterschied von Bürgerenergiegemeinschaft zur Erneuerbaren Energie Gemeinschaft finden Sie in unseren Fragen und Antworten unter der Frage „Welche Arten von Energiegemeinschaften gibt es?“.
Sind alle Smartmeter auf „Opt-In“ geschalten, bzw. besteht die Bereitschaft alle Smartmeter auf „Opt-In“ zu setzen? Klicken Sie hier für mehr...
„Opt-In“ kann im Smartmeter-Portal eingestellt werden und aktiviert die Aufzeichnung und Übertragung der 15-min-Energiewerte.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber.
Wenn Sie noch keinen Smart-Meter verbaut haben, ist Ihr Netzbetreiber bei Anmeldung zur Energiegemeinschaft verpflichtet, innerhalb von 2 Monaten einen zu installieren.
Sollten Sie die Installation eines Smart-Meters ablehnen können Sie leider nicht Teil einer Energiegemeinschaft werden.
Besteht die Bereitschaft zur Gründung einer eigenen Rechtspersönlichkeit (z.B. Verein)? Klicken Sie hier für mehr...
Falls das Angebot der EZN angenommen wird, erhalten Sie erprobte und von laufenden Energiegemeinschaften verwendete Best-Practice Statuten für Vereine, mit denen Sie Ihren Verein gründen können.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, als auch Bürgerenergiegemeinschaften, brauchen laut Gesetz eine eigene Rechtspersönlichkeit, deren Hauptzweck nicht im finanziellen Gewinn liegen darf.
Für eine Teilnahme an Energiegemeinschaften ist die Einstellung „Opt-In“ des Smart Meters erforderlich.
Sollten Sie sich aktiv gegen Opt-In bzw. für Opt-Out entschieden haben, können Sie dies vor Ihrer Teilnahme direkt im Smart Meter Portal oder durch Kontaktaufnahme mit Ihren Netzbetreiber anpassen.
Ist die Excel-Liste „TN Formular“ korrekt und lückenlos ausgefüllt?
Aktuell ist rechtlich vorgesehn, dass die Enerigegemeinschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit benötigt. Wir empfehlen auf Grund der Einfachen Gründung und der niedrigen Kosten die Gründung eines Vereins.
Generell können auch andere Rechtsformen gewählt werden.
Ist einer der teilnehmenden Zählpunkte bereits bei einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft, Bürgerenergiegemeinschaft oder Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage angemeldet?
Alle diese in der Excelliste geforderten Daten werden benötigt um die Zählpunkte zur Energiegemeinschaft einmelden zu können.
Eine Teilnahme an mehreren Energiegemeinschaften ist möglich. Ein Verbrauchs- oder Einspeisezählpunkt kann durch die Mehrfachteilnahme an bis zu fünf Energiegemeinschaften teilnehmen.
ACHTUNG: Die Teilnahme einer einzelnen Anlage an Energiegemeinschaften darf niemals den Faktor 100% überschreiten. Sollte Ihre Anlage bereits Teil einer anderen Energiegemeinschaft sein, muss der Teilnahmefaktor an dieser Energiegemeinschaft vorher runtergesetzt werden (z.B. 50%), um die teilweise Teilnahme an einer weiteren Energiegemeinschaft zu ermöglichen. Diese zusammengerechneten Teilnahmefaktoren der mehreren Energiegemeinschaften darf nicht 100% überschreiten.
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